Private Krankenversicherung

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Private KrankenversicherungSelbstständige, Freiberufler, Ärzte, Angestellte, Beamte und Studenten sowie einige andere Persongruppen konnten schon immer wählen, ob sie sich lieber freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen möchten oder ob sie eine Private Krankenversicherung bevorzugen. Auch für Arbeitnehmer ist die private Krankenversicherung eine Alternative, wenn sie regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Wer ein Einkommen unter dieser Grenze hat kann nicht wählen und seine Beiträge werden von einer gesetzlichen Krankenversicherung seiner Wahl einbehalten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt seinen Beitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2010 bei 49.950 € das entspricht 4.162,50 € monatilich. Wer als Arbeitnehmer also monatlich regelmäßig über 4.162,50 € verdient, kann sich auch in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Als Angestellter erhalten Sie vom Arbeitgeber den sogenannten Arbeitgeberzuschuss, deshalb sollten Sie als Angestellter oder Beamter in der Regel keinen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen, da der Arbeitgeber sich an den Kosten der Selbstbeteiligung nicht beteiligt.
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